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   VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875   

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VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875 (https://dejure.org/2020,29013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.09.2020 - 3 BV 19.875 (https://dejure.org/2020,29013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. September 2020 - 3 BV 19.875 (https://dejure.org/2020,29013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 18 S. 1 Nr. 1, Art. 24 Abs. 3
    Anerkennung von unterhälftiger Beschäftigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

  • rewis.io

    Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 21) könne von einer hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes nicht erst dann gesprochen werden, wenn diese mindestens die Hälfte der für Beamte geltenden Regelarbeitszeit in Anspruch nehme.

    Auf die zum Beamtenversorgungsgesetz des Bundes ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 21) kann sich der Kläger nicht berufen.

    Wohingegen bundesrechtlich das Merkmal der Hauptberuflichkeit gesetzlich nicht umschrieben ist (BVerwG, U.v. 25.5.2005 a.a.O. Rn. 19), hat der bayerische Landesgesetzgeber, dem infolge der Föderalismusreform I mit Wirkung ab dem 1. September 2006 u.a. die Gesetzgebungszuständigkeit für das Versorgungsrecht seiner Landesbeamten zugewachsen ist (BGBl. I 2006, S. 2034), mit Art. 24 Abs. 3 BayBeamtVG von seinem Recht Gebrauch gemacht, den Begriff der Hauptberuflichkeit für sich landesrechtlich selbst zu definieren (LT Drs. 16/3200, S. 468; Mohr in PdK Bay C-21, Stand 2017, BayBeamtVG Erl. 4 zu Art. 24).

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 3 B 15.238

    Vorbereitung einer Promotion als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit eines Professors

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Das Urteil weiche von einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 5.4.2017 - 3 B 15.238 - juris Rn. 30, mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 2 C 5.07 - juris Rn. 13) ab, der für die Frage der Hauptberuflichkeit auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand abstelle, ohne die anderslautende Vorschrift des Art. 24 Abs. 3 BayBeamtVG zu berücksichtigen.

    Soweit der Senat mit Urteil vom 5. April 2017 (3 B 15.238 - juris Rn. 30) vor dem Hintergrund der Anerkennung ruhegehaltsfähiger Vordienstzeiten nach Art. 22 Satz 4 Halbsatz 2 BayBeamtVG in der Fassung vom 5. August 2010 den Eindruck vermittelt haben sollte, die Frage der Hauptberuflichkeit (auch i.S.v. Art. 18 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG) würde sich unter Außerachtlassung von Art. 24 Abs. 3 BayBeamtVG nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand beantworten, hält er hieran nicht fest.

  • VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 BV 18.216

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Festsetzung der Versorgungsbezüge

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Die Berufung ist daher zurückzuweisen (vgl. auch den vom Senat mit rechtskräftigem Urteil vom 15.5.2020 - 3 BV 18.216 - juris entschiedenen Parallelfall).

    Zwischen den Beteiligten steht außer Streit, dass die Tätigkeit der Klägerin in den streitgegenständlichen Zeiträumen den seinerzeitigen zeitlichen Mindestbeschäftigungsumfang von mindestens der Hälfte der damals für bayerische Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (1.10.1974 bis 31.3.1989) bzw. 39 Stunden (1.4.1989 bis 31.3.1990; vgl. Ziffer 24.3.4.1 BayVV-Versorgung) nicht erreicht (vgl. a. BayVGH, U.v. 15.5.2020 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Das Urteil weiche von einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 5.4.2017 - 3 B 15.238 - juris Rn. 30, mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 2 C 5.07 - juris Rn. 13) ab, der für die Frage der Hauptberuflichkeit auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand abstelle, ohne die anderslautende Vorschrift des Art. 24 Abs. 3 BayBeamtVG zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 22.10

    Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit; Versorgungsreformgesetz; Alimentation;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Festsetzung der Versorgung nach der Sach- und Rechtslage des Eintritts in den Ruhestand vorzunehmen ist (BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 2 C 22.10 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 16.868 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496

    Zeitpunkt des Versorgungsfalleintritts

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Da der Kläger mit Ablauf des 31. Juli 2017 in den Ruhestand versetzt wurde, richtet sich die Festsetzung seines Ruhegehalts nach dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz in der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Fassung (BayVGH, U.v. 19.3.2020 - 3 B 18.2496).
  • OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11

    Ruhegehaltsfähigkeit unterhälftiger Vordienstzeiten; Hauptberuflichkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Dieser Rechtsprechung lag mit §§ 10, 11 BeamtVG in der geltenden Fassung vom 20. September 1994 eine abweichende Rechtsgrundlage zugrunde (zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. Weinbrenner in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2019, § 10 Rn. 55 ff.; OVG Saarl, U.v. 19.9.2011 - 1 A 207/11 - juris Rn. 41 ff. und Rn. 46 ff. zur Vereinbarkeit des vergleichbaren § 10 Satz 2 BBeamtVG SL mit höherrangigem Recht).
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 16.868

    Versorgungsabschlag bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Festsetzung der Versorgung nach der Sach- und Rechtslage des Eintritts in den Ruhestand vorzunehmen ist (BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 2 C 22.10 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 16.868 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030

    Erfolglose Klage auf Anerkennung von Zeiten freiberuflicher Tätigkeiten als

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
    Dies ergibt sich bereits aus seinem Beschluss vom 1. Juni 2017 (3 ZB 14.1030 - juris), in dem der Senat festgestellt hat, dass Art. 24 Abs. 3 BayBeamtVG eine Legaldefinition des Begriffs Hauptberuflichkeit enthält und daher auf den zulässigen Teilzeitumfang der seinerzeit für bayerische Beamte geltenden Arbeitszeit abzustellen ist (dort Rn. 8).
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